Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Buchhaltungsberufe
Anmeldung des freien Gewerbes
"Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik"
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde (je nach Standort beim Magistrat Graz, Gewerbeamt, oder bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, Gewerbereferat) unter Anschluss eines gültigen Reisepasses. Den Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf, fordert die Gewerbebehörde selbst an, wenn dieser nicht beigelegt wird. Ein weiteres Erforderniss ist das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen.
Ab dem Tag der Anmeldung darf das Gewerbe ausgeübt werden und besteht eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (8010 Graz, Körblergasse 115, Tel: 0316/6004-0).
Die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung werden über die Gewerbeanmeldung automatisch von der Gewerbebehörde verständigt.
Anmeldung der reglementierten Gewerbe
"Unternehmensberater, einschließlich der Unternehmensorganisatoren"
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde (je nach Standort beim Magistrat Graz, Gewerbeamt, oder bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, Gewerbereferat) unter Anschluss eines gültigen Reisepasses und der Dokumente über den Befähigungsnachweis gemäß der Unternehmensberatungs-Verordnung (94. Verordnung vom 28.1.2003) oder dem Nachweis über die individuelle Befähigung. Den Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf, fordert die Gewerbebehörde selbst an, wenn dieser nicht beigelegt wird. Ein weiteres Erforderniss ist das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen.
Als Tag der Gewerbeanmeldung gilt jener Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind und die allenfalls erforderliche Feststellung der individuellen Befähigung rechtswirksam erfolgt ist. Ab diesem Tag besteht eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (8010 Graz, Körblergasse 115, Tel: 0316/6004-0).
Die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung werden über die Gewerbeanmeldung automatisch von der Gewerbebehörde verständigt.
Anmeldung der Buchhaltungsberufe
(Bilanzbuchhalter/in, Buchhalter/in, Personalverrechner/in)
Voraussetzungen
Die selbständige Ausübung und as Anbieten von Tätigkeiten der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter/in, Buchhalter/in, Personalverrechner/in) durch natürliche Personen ist nur nach öffentlicher Bestellung (bei Gesellschaften: Anerkennung) durch die Paritätische Kommission zulässig.
Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung:
- Die volle Handlungsfähigkeit
- Die besondere Vertrauenswürdigkeit
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (nicht für Personalverrechner und Buchhalter)
- Ein Berufssitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat
- Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fachprüfung oder die von der Paritätischen Kommission auf Antrag des Berufswerbers anerkannte Gleichwertigkeit einer vergleichbaren Prüfung.
Anträge
Voraussetzung für die öffentliche Bestellung (bei Gesellschaften für die Anerkennung) als Bilanzbuchhalter/in, Buchhalter/in, Personalverrechner/in ist die Vorlage eines entsprechenden Antrages bei der Paritätischen Kommission. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Nachweis der abgelegten Fachprüfung, beizuschließen.
Nachfolgende Urkunden werden im Original oder beglaubigter Abschrift benötigt...
für natürliche Personen (Antragsteller bzw. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
- Geburtsurkunde
- Bestätigung der Meldung (Wohnsitz/Berufssitz)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über Namensänderung bei Änderung des Namens
- Eventuell urkundlicher Nachweis akdademischer Grade
- Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse
oder
- gültigen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- Nachweis des Wohnsitzes, sofern dieser nicht in Österreich ist
für Gesellschaften
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Unterfertigter Gesellschaftsvertrag (bei Kapitalgesellschaften Notariatsakt)
- Nachweis von Geschäftsräumlichkeiten (Mietvertrag oder Grundbuchsauszug bei Eigentrumsobjekten)
Im Original vorgelegte Urkunden werden umgehend retourniert. Wenn Sie bereits Selbständige/r Buchhalter/in oder Steuerberater/in sind, müssen Sie obige Urkunden nur dann vorlegen, wenn seit Ihrer Bestellung Änderungen eingetreten sind.
Im Antrag zur Bestellung als Bilanzbuchhalter/in bzw. Bilanzbuchhaltergesellschaft ist die gewählte Interessenvertretung (Wirtschaftskammer oder Kammer der Wirtschaftstreuhänder) anzugeben.
Kontaktdaten der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe:
1050 Wien, Grohgasse 3
Tel: +43 1 545 05 77, Fax: +43 1 545 05 77 DW 99
E-Mail: info@bilanzbuchhaltung.or.at
Homepage: www.bilanzbuchhaltung.or.at
Grundumlage der Fachgruppe
Die Grundumlage ist jährlich pro angemeldeter Gewerbeberechtigung zu bezahlen und beträgt für die Einzelfirma, OHG, KG und EEG derzeit € 100,-, für Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine, GmbH und AG € 200,-. Bei ruhender Gewerbeberechtigung (von 1.1. bis 31.12.) jeweils die Hälfte.
Formulare/Verordnungen für die Gewerbeanmeldung zum Downloaden
Ansuchen um Feststellung der individuellen Befähigung
Erklärung betreffend das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
Antragsformulare für die Anmeldung der Buchhalterberufe
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