Team Arbeits- und Sozialrecht

Hilfestellung durch den immer dichter werdenden Paragraphen-Dschungel: Wir sind Ihnen gerne mit Information, Beratung und Service behilflich!

Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe fällt an, wenn das Dienstverhältnis längstens 6 Monate befristet war. Für das Jahr 2013 beträgt die Auflösungsabgabe € 113,--, dieser Betrag wird jährlich aufgewertet!

Pflegefreistellung

Vorsicht: Bei der Pflegefreistellung handelt es sich nicht um Urlaub, sondern um einen Sonderfall der persönlichen Dienstverhinderung wegen familiärer Pflichten!

Kündigung im Krankenstand

Vorsicht: Das Kündigungsschreiben „reist“ im Krankenhaus auf Risiko des Arbeitgebers! Auch in diesem Fall ist eine Zusendung des Kündigungs-schreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen!

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Aushangpflichtige Vorschriften im Betrieb

Die aushangpflichtigen Vorschriften müssen in jeder Betriebsstätte aufgelegt und den Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden!

Reisezeit

Achtung: Wegzeiten - also Zeiten für den Weg von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück - sind keine Reisezeit.