Die Auflösungsabgabe fällt an, wenn das Dienstverhältnis längstens 6 Monate befristet war. Für das Jahr 2013 beträgt die Auflösungsabgabe € 113,--, dieser Betrag wird jährlich aufgewertet!
Vorsicht:
Bei der Pflegefreistellung handelt es sich nicht um Urlaub, sondern um einen Sonderfall der persönlichen Dienstverhinderung wegen familiärer Pflichten!
Vorsicht:
Das Kündigungsschreiben „reist“ im Krankenhaus auf Risiko des Arbeitgebers! Auch in diesem Fall ist eine Zusendung des Kündigungs-schreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen!