Wiener Betrieb siegt bei ENERGY GLOBE Austria Award 2013

Gold für Solarzellen von „Solar Fidelity“

Veranstaltungsreihe Ressourcen-Effizienz

Workshops: Nachhaltig zum Unternehmenserfolg

Begrünte Fassaden

Neuer Leitfaden der MA 22

Ab 1. Juli 2013 gilt neue Abfallnach-weisverordnung

Rechtsbereinigung, Aktualisierung und verstärkte Umstellung auf elektronische Meldepflichten

Mercur´13: Der Innovationspreis der Wirtschaftskammer Wien

Reichen Sie Ihr Projekt ein und präsentieren Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens!

Warnung vor mangelhaften Nassmarkierwagen

Hersteller: R. Brücklmeier GmbH, 93142 Maxhütte-Haidhof, Deutschland; Type: AKKU PC 100

Begutachtung: AWG-Novelle zur Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie

Erweiterung des Anwendungsbereichs bei Abfallbehandlungsanlagen und zusätzliche Vorgaben

Begutachtungspaket zur Verpackungs-verordnung 2013

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes und Neuerlassung der Verpackungsverordnung

EDM - Meldepflichten gemäß Verpackungsverordung

Selbsterfüller / Großanfallstelle / Eigenimporteur / Lieferant Großanfallstelle

EDM - Meldepflichten gemäß Elektroaltgeräteverordnung

Hersteller / Importeur / Abfallsammler / Abfallbehandler

Neue Vorschriften für Biozide ab 1.9.2013

Neue EU-Verordnung betrifft auch behandelte Waren und Gegenstände

Umwelt und Energie T +43 1 514501045 E umwelt@wkw.at
1 Beratung Umwelt
Kontakt Umwelt und Energie T +43 1 514501045 E umwelt@wkw.at
2 Beratung Energie
3 Umwelt- und Energieförderungen
4 CE Kennzeichnung
5 WIFI Wien-Unternehmensberatung zum Thema Umwelt und Energie
6 Betriebsanlagenservice
7 Umweltdatenbanken
8 Newsletter zum Thema Umwelt und Energie
9 Broschüren zu Umwelt und Energie
10 Veranstaltungen zum Thema Umwelt und Energie
11 Bildungsangebot zum Thema Umwelt und Energie

Arbeitsplan 2012 - 2014 zur Ökodesign-Richtlinie steht fest

Wasserarmaturen als Aufreger Nr. 2 nach den Glühlampen

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Neuerungen ab 1.12.2012

Übergangsfristen der beiden EU-Chemie-Verordnungen REACH und CLP

Das Ende wichtiger Übergangsfristen der beiden EU-Chemie-Verordnungen REACH und CLP steht unmittelbar bevor. Aus diesem Anlass wollen wir Sie über die nun für Sie als Unternehmer anstehenden Schritte informieren

LED-Leuchten: Neue Broschüre für Hersteller und Händler

WIFI Unternehmerservice informiert über die rechtlich-technischen Grundlagen

Umweltschutz der Wirtschaft
Qualifizierung zum Europäischen EnergieManager: EUREM XV

CE-Online-Check

Ist Ihr Produkt CE-pflichtig?

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Sie wollen auf einem Ihrer Produkte das CE-Kennzeichen anbringen?

Klären Sie zuerst, ob Ihr Produkt überhaupt CE-kennzeichnungspflichtig ist.

Ist das Produkt eine (auch unvollständige) Maschine oder Anlage, d.h. enthält es mechanisch bewegliche Teile? Ist es ein Lastaufnahmemittel oder dafür hergestellte Ketten, Seile, Gurte?

Ist das Produkt ein Explosivstoff laut "Gefahrgut-Transportrecht"?

Enthält es elektrische und/oder elektronische Bauteile?

Wird das Produkt in großer Stückzahl auf dem EU-Markt gehandelt und beeinflusst seine Nutzung den Energieverbrauch (kein Verkehrsmittel)?

Ist es ein Endgerät (bestehend aus Baugruppen, Wärmetauschern, Kontroll- und Regelvorrichtungen), das zum Betrieb einen gasförmigen Brennstoff verwendet?

Wird das Produkt im Freien verwendet und entwickelt es dabei Lärm (z.B. eine Baumaschine)?

Ist es ein Sportboot?

Ist es eine Seilbahn für Personen?

Ist es ein Vorschaltgerät für Leuchtstofflampen?

Ist es ein Warmwasserkessel?

Ist es ein Produkt oder ein System, das zum Transport oder zur Speicherung von Gasen oder Flüssigkeiten dient?

Hat das Produkt oder System eine Sicherheitsfunktion im Zusammenhang mit einer Anlage oder Maschine zu erfüllen?

Dient das Produkt dazu, eine Person gegen eine oder mehrere Risken zu schützen, die ihre Gesundheit bzw. Sicherheit gefährden könnten (z.B. ein Sicherungsseil)?

Ist es ein Kinderspielzeug?

Ist es ein elektrisches Betriebsmittel? (z.B. Kaffeemaschine, Kabel)

Dient es zur manuellen Massen- oder Gewichtsbestimmung?

Ist es ein Aufzug zur Beförderung von Personen oder Gütern oder ein Sicherheitsbauteil für Aufzüge?

Dient es zur elektronischen Kommunikation?

Ist es ein elektrisches Haushaltskühl- oder Gefriergerät?

Handelt es sich um ein Messgerät (außer manuell bedienbare Waagen)?

Ist es ein aktiv implantierbares medizinisches Produkt?

Ist es ein In-vitro-Diagnostikum oder ein diesbezügliches Zubehör?

Ist es ein Medizinprodukt?

Wird das Produkt dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut?

Ist es ein Gerät zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen oder eine Sicherheits- oder Regelvorrichtung zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche?

Danke, dass Sie den CE-Check durchgeführt haben! Ihr Ergebnis steht für Sie bereit.

Infos zu österreichischen Strom-Pools
Betriebsanlagengenehmigung
CE-Kennzeichnung: Brancheninfos für Hersteller und Importeure
CE-Kennzeichnung: Einstiegshilfe für den Import aus Drittstaaten
Geförderte Energieberatung für Unternehmen
Ausbildung: Umwelt- und Energieberufe