Mit 1. Jänner 2011:
Eine Preiserhöhung ist an jedem Tag nur um 12:00 Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen.
Kontakt
Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen, Fachgruppe