Werbung von Rundfunkveranstaltern in Zusammenhang mit Kindersendungen und Lebensmittel

Großteil der österreichischen Fernsehveranstalter unterzeichnen Verhaltenskodex, der die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation bei Kindersendungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln und Getränken beschränkt

Was ist beim Umgang mit Kundendaten von Telekom-Unternehmen zu beachten?

Bei Anbietern von Kommunikationsdiensten entstehen technisch bedingt und für Zwecke der Verrechnung und Kundenkommunikation zahlreiche Daten – diese dürfen nur eingeschränkt gespeichert werden

Welche TV-Programme muss ein Kabelnetzbetreiber jedenfalls in sein Netz einspeisen?

Das Privatfernsehgesetz verpflichtet Kabelnetzbetreiber ihren Kunden bestimmte Programme zur Verfügung zu stellen

Dürfen noch Zahlscheingebühren verrechnet werden?

Die Auswirkungen des Zahlungsdienstgesetzes auf die Zulässigkeit der Verrechnung von Zahlscheingebühren sind umstritten

Medienförderung für kommerzielle und nichtkommerzielle Privatsender

Im Privatrundfunkfonds stehen ab dem Jahr 2010 pro Jahr EUR 6 Mio. für die Förderung von privaten kommerziellen und nichtkommerziellen TV- und Radiosendern zur Verfügung

Digitale Dividende: wer erhält die digitalen Frequenzen der Zukunft?

Gutachten schlägt die Nutzung des bisher für TV genutzten Frequenzspektrums im Bereich von 790 bis 862 MHz (Fernsehkanal 61 bis 69 in der ITU Region) nach der Ab-schaltung der analogen Rundfunkverbreitung für Mobilfunkdienste vor

Wie weit ist die Digitalisierung des Radios in Österreich fortgeschritten?

Der Technologieschritt im Radio von analog auf digital wird aus heutiger Sicht zwar kommen, jedoch nicht kurzfristig

Kontakt

Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachverband

  • Telefon: +43  (0)5 90 900 3172
  • Fax: +43  (0)5 90 900 3178
  • E-Mail: E-Mail senden

Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge von alternativen Telekom-Unternehmen

Ab 1.1.2010: 1,35 Prozent mehr Gehalt für Angestellte der alternativen Telekom-Anbieter

Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge von Betreibern von Call-Shops

Ab 1.1.2010: Erhöhung der Mindestgehälter zwischen 1,15 und 1,5 % für Angestellte und Lehrlinge von Betreibern von Call-Shops

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