Großteil der österreichischen Fernsehveranstalter unterzeichnen Verhaltenskodex, der die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation bei Kindersendungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln und Getränken beschränkt
Bei Anbietern von Kommunikationsdiensten entstehen technisch bedingt und für Zwecke der Verrechnung und Kundenkommunikation zahlreiche Daten – diese dürfen nur eingeschränkt gespeichert werden
Das Privatfernsehgesetz verpflichtet Kabelnetzbetreiber ihren Kunden bestimmte Programme zur Verfügung zu stellen
Die Auswirkungen des Zahlungsdienstgesetzes auf die Zulässigkeit der Verrechnung von Zahlscheingebühren sind umstritten
Im Privatrundfunkfonds stehen ab dem Jahr 2010 pro Jahr EUR 6 Mio. für die Förderung von privaten kommerziellen und nichtkommerziellen TV- und Radiosendern zur Verfügung
Gutachten schlägt die Nutzung des bisher für TV genutzten Frequenzspektrums im Bereich von 790 bis 862 MHz (Fernsehkanal 61 bis 69 in der ITU Region) nach der Ab-schaltung der analogen Rundfunkverbreitung für Mobilfunkdienste vor
Der Technologieschritt im Radio von analog auf digital wird aus heutiger Sicht zwar kommen, jedoch nicht kurzfristig