

Mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz wurde der neue Beruf der BilanzbuchhalterInnen nach BibuG (BilBH) geschaffen.
BilanzbuchhalterInnen nach BibuG bieten vor allem folgende Leistungen an:
• Pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
• Lohnverrechnung
• Erstellung von Saldenlisten
• Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
• Bilanzerstellung bis zu den Grenzen des § 125 idF BAO BGBL I 9/1998 (Umsatz bis rund € 360.000,--; bei Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler rund € 580.000,--)