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Elektronische Signatur

Zusammengestellt von unserer Redaktion.

Nachstehende Informationen beziehen sich vorwiegend auf die so genannte „qualifizierte elektronische Signatur“, da nur diese auf Grund des Signaturgesetzes 2004, zuletzt geändert durch das SigG BGBl I 2008/8, der eigenhändigen Unterschrift zivilrechtlich gleichgestellt ist. Eine Auflistung der verschiedenen Signaturtypen finden Sie auf der Website der nationalen Aufsichtsstelle Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).

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